AGB
JURS-Seminare Senden
Aktuelle Rechtssprechungen
und Lösungen
Anmeldungen sind verbindlich, bei Überbuchung wird der Anmeldende unverzüglich informiert.
Jederzeit kostenfreie Übertragung auf eine andere Person möglich.
Anreise- und Übernachtungskosten sind im Seminarpreis nicht enthalten.
Vom Teilnehmer selbst zu veranlassen, Sonderkontingente in den jeweiligen Tagungshotels abrufbar unter dem Stichwort „JURS“ bis vier Wochen vor dem Seminartermin.
Teilnahme am Seminar, Seminarunterlagen, Pausenbewirtung, Mittagessen, bei 1,5-tägigen Veranstaltungen ein Mittagessen, Teilnahmebestätigung.
Bei Rechnungsstellung, spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung.
Bei Absage des Seminars durch den Veranstalter aus organisatorischen Gründen oder infolge höherer Gewalt wird der gesamte Seminarpreis zurückerstattet. Für vergebliche Aufwendungen oder sonstige Nachteile, die dem Kunden durch die Absage entstehen, kommt der Veranstalter nicht auf.
Bei Veränderung des ausgeschriebenen Referenten stellt der Veranstalter einen gleichwertigen Ersatzreferenten.
Teilnahmebestätigung für jeden Seminarteilnehmer.
Entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen erfüllen die Voraussetzung des § 15 FAO für RAe.
JURS – Juristische Roundtable-Seminare – übernimmt keine Garantie für die Anerkennung der Fortbildung durch einzelne Rechtsanwaltskammern, Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen.